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   FG Baden-Württemberg, 23.11.2022 - 7 K 195/21   

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https://dejure.org/2022,44439
FG Baden-Württemberg, 23.11.2022 - 7 K 195/21 (https://dejure.org/2022,44439)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23.11.2022 - 7 K 195/21 (https://dejure.org/2022,44439)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23. November 2022 - 7 K 195/21 (https://dejure.org/2022,44439)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 24 Nr 1 Buchst a EStG 2009, § 34 Abs 1 EStG 2009, § 34 Abs 2 Nr 2 EStG 2009, § 2 Abs 1 S 1 Nr 4 EStG 2009, EStG VZ 2017
    Von Versicherung im Rahmen einer Schadensregulierung erstatteter Steuerschaden im Zusammenhang mit dem Ausgleich eines Nettoverdienstausfalls bei festgestelltem Erwerbsschaden als Teil des einheitlichen Erwerbsschadens - Anknüpfen der steuerrechtlichen Beurteilung an die ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Unterwerfen der Schadenersatzzahlungen einer Versicherung nach der modifizierten Nettolohnmethode der Einkommensteuer

Kurzfassungen/Presse (2)

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Versicherungsentschädigung für unfallbedingten Verdienstausfall

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Versicherungsentschädigung für unfallbedingten Verdienstausfall - modifizierte Nettolohnmethode - Erstattung der Mehrsteuer als Teil der Einkünfte - keine Begünstigung als außerordentliche Einkünfte

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • FG Baden-Württemberg, 20.11.2017 - 10 K 3494/15

    Erstattete Einkommensteuer als Entschädigung für entgangene Einnahmen i.S.des §

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 23.11.2022 - 7 K 195/21
    In dem vom Beklagten zur Begründung seiner Rechtsansicht herangezogenen Urteil des Finanzgerichts (FG) Baden-Württemberg vom 20.11.2017 10 K 3494/15 habe sich die Frage der Endlosbesteuerung nicht gestellt.

    Der Beklagte verweist dazu auf das Urteil des FG Baden-Württemberg 10 K 3494/15 und die Ausführungen des Gutachters Prof. Dr. A.

    Die ersetzte Mehrentschädigung in Form der sich ergebenden Mehrsteuer gehört ebenfalls zu den Einkünften nach § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 4 EStG, da auch diese Zahlung dem Ersatz entgangener Einnahmen dient (vergleiche das Urteil des FG Baden-Württemberg vom 20.11.2017 10 K 3494/15, EFG 2018, 217).

  • BFH, 28.06.2006 - XI R 58/05

    Berücksichtigung des Freibetrags nach § 3 Nr. 9 EStG bei der ersten Teilzahlung

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 23.11.2022 - 7 K 195/21
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH, deren Begründung sich der erkennende Senat aus eigener Überzeugung anschließt, sind außerordentliche Einkünfte im Sinne des § 34 Abs. 1 und Abs. 2 EStG grundsätzlich nur gegeben, wenn die Entschädigungsleistungen in der Regel in einem einzigen Veranlagungszeitraum zufließen und durch die Zusammenballung von Einkünften erhöhte steuerliche Belastungen entstehen (BFH, Urteil vom 28.06.2006 XI R 58/05, BFHE 214, 319, BStBl II 2006, 835 m.w.N.).

    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ist dann geboten, wenn neben einer Haupt-Entschädigungsleistung aus Gründen der sozialen Fürsorge für eine gewisse Übergangszeit ergänzende Entschädigungs-Zusatzleistungen gewährt werden, die auch betragsmäßig nur einen ergänzenden Zusatz zur Hauptleistung bilden (BFH, Urteil vom 28.06.2006, a.a.O.) oder wenn mehrere Teilzahlungen eindeutig im Verhältnis von Haupt- und Nebenleistung zueinander stehen und die Nebenleistung geringfügig ist (BFH, Urteil vom 13.10.2015 IX R 46/14, BFHE 251, 331, BStBl II 2016, 214; Wacker in Schmidt, Kommentar zum EStG, 41. Auflage 2022, zu § 34 Rz. 17).

  • BFH, 18.10.2011 - IX R 58/10

    Ersatz für zurückzuzahlende Einnahmen oder Ausgleich von Ausgaben keine

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 23.11.2022 - 7 K 195/21
    a) Nach § 24 Nr. 1 Buchst. a i.V.m. § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 EStG gehören zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit auch Entschädigungen, die als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen gewährt worden sind, d. h. die an die Stelle weggefallener oder wegfallender Einnahmen treten (Bundesfinanzhof - BFH -, Urteil vom 18.10.2011 IX R 58/10, BFHE 235, 423, Bundessteuerblatt - BStBl - II 2012, 286).

    Dazu ist der Inhalt der Entschädigungsvereinbarung, erforderlichenfalls im Wege der Auslegung, heranzuziehen (BFH, Urteil vom 18.10.2011 a.a.O.).

  • BGH, 15.11.1994 - VI ZR 194/93

    Verdienstausfall: Berechnung; Verdienstausfallschaden: Brutto- oder Nettolohn;

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 23.11.2022 - 7 K 195/21
    Nach der modifizierten Nettolohnmethode ist der ersatzpflichtige Schaden das fiktive Nettoeinkommen des Geschädigten zuzüglich aller seiner aus dem Schadensereignis folgenden weiteren Nachteile einschließlich der auf die Schadensersatzleistung geschuldeten Steuern (Bundesgerichtshof, Urteil vom 08.06.2021 VI ZR 924/20, juris; und vom 15.11.1994 VI ZR 194/93, BGHZ 127, 391).
  • BFH, 13.03.2018 - IX R 16/17

    Abfindungszahlung als Entschädigung - außerordentliche Einkünfte

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 23.11.2022 - 7 K 195/21
    Die Entschädigung muss unmittelbar durch den Verlust von steuerbaren Einnahmen bedingt sowie dazu bestimmt sein, diesen Schaden auszugleichen und auf einer neuen Rechts- oder Billigkeitsgrundlage beruhen (BFH, Urteil vom 13.03.2018 IX R 16/17, BFHE 261, 258, BStBl II 2018, 709).
  • BFH, 13.10.2015 - IX R 46/14

    Abfindung - Ermäßigte Besteuerung - Geringfügigkeit einer Teilauszahlung

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 23.11.2022 - 7 K 195/21
    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ist dann geboten, wenn neben einer Haupt-Entschädigungsleistung aus Gründen der sozialen Fürsorge für eine gewisse Übergangszeit ergänzende Entschädigungs-Zusatzleistungen gewährt werden, die auch betragsmäßig nur einen ergänzenden Zusatz zur Hauptleistung bilden (BFH, Urteil vom 28.06.2006, a.a.O.) oder wenn mehrere Teilzahlungen eindeutig im Verhältnis von Haupt- und Nebenleistung zueinander stehen und die Nebenleistung geringfügig ist (BFH, Urteil vom 13.10.2015 IX R 46/14, BFHE 251, 331, BStBl II 2016, 214; Wacker in Schmidt, Kommentar zum EStG, 41. Auflage 2022, zu § 34 Rz. 17).
  • BGH, 08.06.2021 - VI ZR 924/20

    Zählen der vom Schädiger für den Nettoverdienstausfall des Geschädigten zu

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 23.11.2022 - 7 K 195/21
    Nach der modifizierten Nettolohnmethode ist der ersatzpflichtige Schaden das fiktive Nettoeinkommen des Geschädigten zuzüglich aller seiner aus dem Schadensereignis folgenden weiteren Nachteile einschließlich der auf die Schadensersatzleistung geschuldeten Steuern (Bundesgerichtshof, Urteil vom 08.06.2021 VI ZR 924/20, juris; und vom 15.11.1994 VI ZR 194/93, BGHZ 127, 391).
  • BFH, 11.07.2017 - IX R 28/16

    Ersatz für beliebige Arten von Schadensfolgen ist keine Entschädigung i.S. des §

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 23.11.2022 - 7 K 195/21
    Der Besteuerung unterworfen werden daher nur Entschädigungen, die Einnahmen ersetzen, nicht aber solche, die Ausgaben ausgleichen (BFH, Urteil vom 11.07.2017 IX R 28/16, Deutsches Steuerrecht - DStR - 2017, 2538).
  • FG Nürnberg, 02.07.2009 - 7 K 328/08

    Steuerpflicht, ermäßigte Besteuerung und Unzumutbarkeit der Besteuerung einer

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 23.11.2022 - 7 K 195/21
    Es wäre sonst sein Belieben gestellt, ob Steuern bezahlt werden oder nicht (so auch FG Nürnberg, Urteil vom 02.07.2009 7 K 328/2008, juris).
  • BFH, 13.07.2006 - IV E 1/06

    Antrag eines Rechtsanwalts, die Zuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 23.11.2022 - 7 K 195/21
    Im Vorverfahren angefallene Gebühren und Auslagen sind nur dann erstattungsfähig, wenn der Erstattungsberechtigte die Kosten des gerichtlichen Verfahrens nicht zu tragen hat (BFH, Beschluss vom 13. Juli 2006 IV E 1/06, BFH/NV 2006, 1874).
  • FG Baden-Württemberg, 05.10.2023 - 3 K 3132/20

    Besteuerung einer Verdienstausfallentschädigung bei Ersatz der hierauf

    Auch das Finanzgericht (FG) Baden-Württemberg habe im Urteil vom 23. November 2022 (Az. 7 K 195/21) die Auffassung vertreten, dass die beiden zivilrechtlichen Berechnungsmethoden für Verdienstausfallschäden (Bruttolohnmethode oder modifizierte Nettolohnmethode) verschiedene Berechnungstechniken seien, die aber bei richtiger Anwendung nicht zu unterschiedlichen Ergebnissen führen dürften.

    Der Senat schließt sich insoweit der Auffassung des 7. und 10. Senats des Finanzgerichts Baden-Württemberg an (vgl. Urteile des FG Baden-Württemberg vom 20. November 2017 10 K 3494/15, EFG 2018, 217 [rkr.] und vom 23. November 2022 7 K 195/21, juris, Revision anhängig unter Az. IX R 5/23).

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